Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als verantwortungsbewußtes Unternehmen regeln wir unsere Geschäfte mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf diesem Wege können wir für alle Aufträge eine Norm annehmen, an der wir unser tägliches Handeln und Angebote ausrichten und genauer einhalten können. Das ist gut für Sie und für uns!
§ 1, Geltungsbereich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen TOLKSCHUMANN, An der Junkerei 4, 26389 Wilhelmshaven (im Folgenden: Wir, TOLKSCHUMANN) und ihrem Vertragspartner (im Folgenden: Sie, Auftraggeber).
Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich auf Grundlage dieser AGB.
Anderslautende oder zusätzliche Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Diese AGB gelten ab 1. September 2010 bis auf Weiteres. Sie lösen die bisherigen AGB vollständig ab.
§ 2, Preise.
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch nach dem im Angebot genannten Datum, oder, wenn im Angebot kein Datum genannt ist, bis 14 Tage nach Verfassen des Angebots.
Alle Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle pauschalen Angebote werden mit einem festen Stundenumfang versehen. Wird dieser Stundenumfang überschritten erfolgt eine Abrechnung der zusätzlich geleisteten Stunden gemäß dem normalen Stundensatz.
Alle pauschalen Angebote werden mit einer festen Anzahl persönlicher Gespräche versehen. Sollte die Anzahl dieser Gespräche überschritten werden, so erfolgt eine Abrechnung der zusätzlichen Gespräche.
Für alle unsere Anfahrten gilt das Bundesreisekostengesetz (BRKG) für die Anfahrt mit einem Personenkraftwagen entsprechend.
Für alle unsere Anfahrten selbst sowie für Gespräche wird grundsätzlich der normale Stundensatz hälftig herangezogen. Gespräche im Vorfeld eines Auftrages werden grundsätzlich nicht berechnet.
Arbeiten, die der Anpassung von Software an ein anderes als unseres System dienen, werden grundsätzlich gemäß des normalen Studensatzes berechnet.
Alle Arbeitszeiten werden vor ihrer Summierung auf volle 15 Minuten bzw. km-Angaben auf volle 5 km aufgerundet.
Materialkosten, insbesondere Farbproofs oder Datenträger, deren Bearbeitung, insbesondere Erzeugung, Kauf und Versand, vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden berechnet.
Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gilt der normaler Stundensatz zum Leistungszeitpunkt.
Insoweit sich die gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuer ändert, erklären sich beide Parteien bereit, diese ggf. nachträglich anzuwenden.
§ 3, Vertragsschluss.
Der Auftrag an uns gilt als erteilt, wenn er der Auftragsbestätigung nicht umgehend schriftlich widerspricht.
Steht der Auftraggeber in keiner Geschäftsbeziehung mit uns, hat er seinen Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder ist er Endkunde, kann er den Auftrag nur durch eigenhändige Unterschrift erteilen.
Ein Auftrag, der aufgrund eines Angebots erteilt wird, das ungültige Preise nach § 2 Abs. 1 S. 1 enthält, gilt grundsätzlich als nicht beauftragt.
Nach Erteilung des Auftrags oder bei wesentlichen Änderungen innerhalb des Auftrags erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung.
Bei geringfügigen Änderungen erhält der Auftraggeber spätestens im darauffolgenden Kalendermonat eine Auftragsbestätigung.
§ 4, Zahlung.
Ist in der Rechnung eine Fälligkeit nach dem Datum bestimmt, ist die Rechnung dann ohne Abzug zu bezahlen. Sie kommen mit diesem Datum in Zahlungsverzug.
Ist in der Rechnung eine Fälligkeit nach dem Datum nicht bestimmt, ist die Rechnung sofort ohne Abzug zu bezahlen. Sie kommen 14 Tage nach dem Rechnungsdatum in Zahlungsverzug.
Für überfällig geleistete Zahlungen behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen i.S.d. § 247 BGB und die Geltendmachung weiterer Entschädigungen vor. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig zu stellen und geschuldete Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
Der Auftraggeber erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass er für die dritte schriftliche Zahlungsaufforderung außerdem eine Kostenpauschale von 15 Euro schuldet.
Erfordert ein Auftrag Vorleistungen oder haben wir mit unserem Angebot eine Abschlagszahlung verlangt, wird diese umgehend abgerechnet.
Wir sind berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, in der die nachweislich geleisteten Arbeiten abgerechnet werden.
Tritt nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird, können wir Vorauszahlung verlangen, Waren und Leistungen zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen.
Auch bei Vorleistungspflicht können wir die Leistung solange verweigern, bis der Auftraggeber die Zahlung leistet. Ist der Auftraggeber trotz Aufforderung mit einer angemessenen Frist nicht zur Leistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt (§§ 323, 324 BGB) und auf Schadensersatz (§ 325 BGB) bleiben unberührt.
Wird eine Zahlung nur zum Teil geleistet, gelten die Abs. 1 bis 9 unberührt für den ausstehenden Betrag.
§ 5, Eigentumsvorbehalt.
Die von uns gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn einzelne Erzeugnisse bereits bezahlt worden sind. Zur Verfügung über die Gegenstände ist der Auftraggeber nur nach unserer vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form berechtigt.
Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet, wenn er die geschuldete Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist leistet.
§ 6, Laufende Leistungen.
Im Falle einer Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers behalten wir uns vor, laufende Leistungen zu verweigern und den zu Grunde liegenden Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Insbesondere bei Hostingleistungen verweigern wir den öffentlichen Zugriff.
Alle Maßnahmen zur Verweigerung laufender Leistungen werden durch uns angekündigt.
Wird die Zahlungsverpflichtung nachträglich einschließlich der Kosten aus der Verweigerung erfüllt erbringen wir laufende Leistungen gemäß dem ihr zu Grunde liegenden Vertrag.
§ 7, Geringfügige Leistungen.
Leistungen, die ohne ein explizites Angebot zustande kommen, sind geringfügige Leistungen.
Die Beträge dieser Leistungen werden gesammelt.
Die Abrechnung erfolgt zum Beginn eines Quartals, jedoch behalten wir uns in begründeten Einzelfällen eine andere Abwicklung vor.
Grundsätzlich gilt für geringfügige Leistungen die zum Leistungszeitpunkt geltende Preisliste.
§ 8, Haftung.
Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.
§ 9, Urheberschutz-, Verwertungs- und Nutzungsrecht.
Wenn durch die Ausführung des Auftrages des Auftraggebers Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden, haftet der Auftraggeber alleine. Der Auftraggeber stellt uns hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe (§ 2 UrhG) nicht erreicht ist.
Die Bearbeitung oder Umgestaltung der urheberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffentlichung und Verwertung durch den Auftraggeber sind ohne unsere schriftliche Einwilligung unzulässig. Die Herausgabe der Leistungen an den Auftraggeber oder einen Dritten ist keine implizite Einwilligung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Entgeltes oder, wenn kein Entgelt vereinbart ist, in Höhe der direkt für deren Herstellung nötigen Arbeiten sowie der Abnahme, soweit nicht bereits geschehen, zu verlangen. Unberührt hiervon bleiben selbstständige Werke des Auftraggebers, die in zulässiger Nutzung der urheberrechtlich geschützten Leistung geschaffen worden sind.
Alle mit unseren Erzeugnissen zusammenhängenden Verwertungs- und Nutzungsrechte gehen nur insoweit ausschließlich auf den Auftraggeber über, als es schriftlich vereinbart ist oder, wenn es nicht schriftlich vereinbart ist, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Rechtes dem Vertragszweck entspricht. Ferner behalten wir das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nutzen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bei vorzeitiger Nutzung, insbesondere Veröffentlichung, behalten wir uns vor, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Entgeltes oder, wenn kein Entgelt vereinbart ist, in Höhe der direkt für deren Herstellung nötigen Arbeiten sowie Unterlassung und den Ersatz aller daraus folgenden Kosten zu verlangen.
Eine Weitergabe der Verwertungs- oder Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Wir haben das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe in Höhe des vereinbarten Entgeltes oder, wenn kein Entgelt vereinbart ist, in Höhe der direkt für deren Herstellung nötigen Arbeiten zu verlangen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder Dritter oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung und begründen im Übrigen kein Miturheberrecht.
§ 10, Impressum.
Wir sind berechtigt, auf unseren Erzeugnissen in angemessener Weise auf TOLKSCHUMANN hinzuweisen und unsere Erzeugnisse als Arbeitsproben für eigene Vermarktungszwecke zu verwenden.
Eingeschlossen sind Erzeugnisse, die nur teilweise von uns stammen, bei denen nur Teile von uns stammen oder bei denen Einzelteile nicht von uns stammen.
Die Zustimmung dazu kann der Auftraggeber nur verweigern, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.
Wir haben das Recht, drei, oder nach den Umständen des Einzelfalls weniger, Belegexemplare zu verlangen. Die Kosten und das Risiko des Versands werden vom Auftraggeber getragen.
§ 11, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
Sie haben bei Verträgen, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, eine Mitwirkungspflicht.
Sie haben uns sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die uns unbekannt sind.
Die Mitwirkungspflicht umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der notwendigen Unterlagen. Eine Verzögerung der Bereitstellung der Unterlagen kann zu einer Terminänderung durch uns und Folgekosten führen. Im Falle bereits erbrachter Leistungen sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen. Wir haften nicht für das schuldhafte Versäumnis des Auftraggebers und stellen Folgekosten in Rechnung.
Wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.
Erfordert Ihre Mitwirkung nach Art, Umfang oder Güte unsere Bearbeitung sind wir zur Berechnung dieser Arbeiten berechtigt, auch wenn dazu kein ausdrücklicher Auftrag vorliegt, soweit die Kosten der Bearbeitung 10% der Auftragssumme nicht übersteigen.
§ 12, Gewährleistung.
Der Auftraggeber hat Werklieferungen unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, sofern der Vertrag für ihn ein Handelsgeschäft (§ 343 HGB) ist. Ansonsten gilt die Lieferung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
Soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Auftraggebers oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche nur auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Wir behalten uns vor, unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls die Nacherfüllung zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Ausdrucken und Auflagendruck, sowie für Formen und Papierqualität. Bei Druckprodukten sind handelsübliche Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage vom Kunden hinzunehmen. Berechnet wird der vereinbarte Preis für die bestellte Menge.
Kommt es bei der Beschaffenheit des eingesetzten Materials zu Abweichungen, so haften wir nur bis zur Höhe des eigenen Anspruchs gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten. Wir haften, sofern Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sein sollten.
Sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens TOLKSCHUMANN.
§ 13, Lieferung.
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Haben wir uns zum Versand verpflichtet, nehmen wir diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Wir haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Die Bestätigung über den Liefertermin bedarf der Schriftform.
Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag, so verschiebt sich der Liefertermin auf den nächsten Werktag (ausgenommen Samstag).
Im Falle des Verzugs durch TOLKSCHUMANN ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
Betriebsstörungen in unserem Betrieb, auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Aufruhr und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§ 14, Datenschutz.
Wir sind berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Wir sind berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben. Dies gilt allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung zu Gute kommt. Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden von uns beachtet.
§ 15, Erfüllungsort, Gerichtsstand.
Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist unser Sitz in Wilhelmshaven.
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Wilhelmshaven, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt auch für Wechsel-, Scheck-, und Urkundenprozesse und wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 16, Anwendbares Recht.
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
